Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie ergänzend die
gesetzlichen Bestimmungen. Sie werden vom Besteller durch die Auftragserteilung anerkannt. Anders lautenden Geschäftsbedingungen
des Bestellers wird hiermit widersprochen.

2. Alle durch uns abgegebenen Angebote sind unverbindlich. Sie werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Unsere Euro-Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung gehen zu lasten des Bestellers. Nachträgliche Änderungen der Vorlagen und des Lieferumfangs berechtigen uns zu einer Berichtigung des Angebotspreises.

3. Unsere Rechnung ist spätestens innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto, Teillieferungen können gesondert berechnet werden. Bei Zahlungsverzug sind wir ohne vorherige Abmahnung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskont zu verlangen. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so werden alle offenen Rechnungen auf einmal fällig. Dem Besteller steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Ansprüchen nicht zu.

Wir sind nicht zur Entgegennahme von Schecks und Wechseln verpflichtet. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des
Bestellers. Bei von uns bereitgestellten größeren Materialmengen können wir Teilzahlung verlangen.

4. Für unsere Lieferung sind die Vorgaben des Bestellers maßgebend. Die Vorlagen sind vor der Anlieferung vom Besteller auf Farbübereinstimmung mit dem Original, Reproduzierbarkeit und Eignung zu überprüfen. Für Mängel, die auf die vom Besteller ge­lieferten Vorlagen zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Wir sind auch nicht verpflichtet, den Besteller auf etwaige Mängel der Vorlagen hinzuweisen. Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Für die Dauer der Prüfung der Kor­rekturen usw. durch den Besteller ist die Lieferzeit unterbrochen.

Bei Streik, Betriebsstörungen oder Fällen höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, sind wir auf unser Verlangen von der Verpflichtung der Lieferung frei.

Bei Überschreiten des angegebenen Liefertermins hat der Besteller eine angemessene Nachfrist schriftlich zu setzen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann, soweit Teillieferungen noch nicht erbracht worden sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Er tritt uns hiermit um voraus alle Rechte und Ansprüche aus der Veräußerung bzw. Weitergabe unseres Eigentums gegen Dritte ab.

6. Gewährleistung

a) Allgemeines

Beanstandungen unserer Ware haben unverzüglich nach ihrem Empfang, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich zu erfolgen. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Empfang der Ware zu rügen. Verspätete Rügen brauchen von uns nicht anerkannt zu werden. Eine Prüfung der gerügten Mängel bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung verspäteter Rügen.

Der Besteller hat uns Gelegenheit zu geben, berechtiget Mängel durch Nachbesserungen oder -lieferung abzustellen. Machen wir von dem Recht auf Nachbesserung oder -lieferung keinen Gebrauch, so ist der Besteller zur Minderung des Werklohnes berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Wir haften für Mängel, die auf Fehler und Materialien unserer Lieferanten zurückzuführen sind, nur in dem Rahmen auf Nachbesserung oder -lieferung bzw. Minderung, wie uns gegenüber der Lieferant nach seinen Lieferbedingungen einzustehen hat. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Lieferanten mit befreiender Wirkung an den Besteller abzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir Arbeiten, die wir nicht selbst ausführen können, an dritte Firmen weitergeben.

b) Besondere Bestimmungen (z.B. Belichtungen, Proofservice, Digitaldruck)

Alle an uns übergebenen Daten müssen Sicherungskopien sein. Wir können für den Bestand der uns übergebenen Dateien keine Haftung übernehmen.

Alle gelieferten Datenträger sollten mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift versehen sein. Bitte fügen Sie den von Ihnen gesicherten und an uns gelieferten Dateien für Belichtungen, Proofs und Digitaldruck stets einen Ausdruck bei. Nur so kann die Vollständigkeit und Richtigkeit der produzierten Ware garantiert werden.

Sämtliche von uns ausgeführten Arbeiten sind umgehend nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Durch uns nachweislich verursache Fehler an der Ware ersetzen wir Ihnen selbstverständlich sofort und kostenlos. Durch unvollständige oder fehlerhaft angewiesene Aufträge entstandene Fehlproduktionen gehen zu Lasten des Bestellers. Für Folgekosten infolge der Verwendung von
Fehlproduktionen können wir nicht haftbar gemacht werden.

7. Vom Besteller zu beschaffende Vorlagen und Materialien, gleich welcher Art, sind uns frei Haus zu liefern. Geringfügige Restmengen oder Abfälle gehen in unser Eigentum über. Wir sind nicht verpflichtet, das vom Kunden beschaffte Material auf seine Brauchbarkeit zu überprüfen. Die Lagerung des Materials erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers und ist uns besonders zu vergüten. Eine Versicherung hat der Besteller zu übernehmen. Die Rücksendung veranlassen wir mit der Post (DHL), wenn der Besteller nicht schriftlich eine andere Versandart angibt. Für durch uns schuldhaft beschädigtes oder verloren gegangenes Eigentum des Bestellers haften wir nur bis zur Höhe seines Wertes; höchstens jedoch bis 250 Euro je Auftrag, für einzelne Vorlagen jedoch nur bis zu einem Höchstwert von 50 Euro; weitergehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

8. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an von uns hergestellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Negativen, ­Filmen, Zwischenmaterialien usw. verbleibt mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung bei uns. Skizzen, Entwürfe, Probesätze und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden berechnet. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung ist der Besteller verantwortlich. Die uns gehörenden Druckvorlagen bewahren wir ohne besondere Vereinbarung bis zu sechs Monate auf. Für Druckvorlagen des Bestellers, die nicht binnen vier Wochen nach der Auftragslieferung  zurückverlangt werd­­en, übernehmen wir keine Haftung. Druckvorlagen, die von uns hergestellt werden, bleiben unser Eigentum, auch wenn sie dem Besteller berechnet werden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Bünde.

10. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.